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Freie Mitarbeiter / Freelancer
Die Verträge von freien Mitarbeitern bemessen sich nach den dienstvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies gilt zwar auch für Arbeitsverträge, jedoch gelten für diese außerdem noch eine Vielzahl von speziellen arbeitsrechtlichen Vorschriften, welche auf Dienstverträge keine Anwendung finden.
Es existieren darüber hinaus eine Vielzahl von Vertragsarten, die von dem Gesetzgeber nicht abschließend geregelt werden konnten, so dass es oftmals schwierig ist, eine genaue Eingrenzung auf den Vertragstyp vorzunehmen. In der Praxis ist es ganz häufig so, dass sogenannte "gemischte Verträge" vorliegen, die sich nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften bemessen können. Insbesondere die Abgrenzung von Dienstverträgen zu Werkverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen bereitet oft erhebliche Schwierigkeiten. So können beispielsweise abhängig vom Einzelfall Verträge mit einem Krankenhaus, Verträge mit Künstlern oder auch mit Rechtsanwälten Dienstverträge sein oder zumindest Bestandteile hiervon aufweisen.
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