RECHTSANWALT
VON
ZDUNOWSKI
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ARBEITSRECHT
Erbrecht
Ich verfüge über jahrelange Erfahrungen in erbrechtlichen Angelegenheiten sowohl auf Seiten der Erblasser als auch der Erben. Besonderes Gewicht liegt auf der Beratung zur Abfassung von Testamenten. Bei Unternehmensnachfolgen arbeite ich im Rahmen der erbrechtlichen Beratung intensiv mit Steuerberatern zusammen, damit auch alle steuerechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Ebenso spielt in der Praxis die Beratung von Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern eine wichtige Rolle, insbesondere auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Wenn darüber nachgedacht wird, ein Testament zu errichten, sollte auch in Betracht gezogen werden, eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht für den Fall schwerster Erkrankungen und Betreuungsituationen zu erstellen. Auch hier verfüge ich über jahrelange Erfahrungen.
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