RECHTSANWALT
VON
ZDUNOWSKI
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Kaufvertragsrecht
Neben dem allgemeinen Kaufvertragsrecht in allen Ausprägungen begleite ich auch Unternehmenskäufe und -verkäufe anwaltlich, zuletzt auf Verkäuferseite im Wege eines Share Deal im Volumen von 11 Millionen Euro sowie auf Käuferseite in einem Volumen von 1,2 Millionen Euro.
Allgemeines Vertragsrecht / Werkvertragsrecht
Das Vertragsrecht ist sehr umfangreich, wobei die zahlreichen Vorschriften und Regelungen nicht einheitlich in einem einzigen Gesetzbuch zusammengefasst sind. Wenn man Antworten auf vertragsrechtliche Fragen benötigt, muss man schon genau wissen, wo man danach suchen muss, zumal die Rechtsprechung eine große Rolle bei der Rechtsanwendung spielt. Es gibt viele verschiedene Vertragsarten und insbesondere gemischte Verträge, bei denen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen können. Problematisch ist oft schon, was die Vertragsparteien überhaupt vereinbaren dürfen und was dabei beachtet werden muss.
Für Handwerksbetriebe und deren Kunden stehen oft die Regelungen zum Werkvertragsrecht im Vordergrund, also z. B. Fragen zu Leistung, Abnahme, Vergütung, Mängeln, Verjährung und Kündigung.
Bei der Erstellung von Verträgen, aber auch bei der Prüfung von Verträgen und deren Umsetzung kann ich Ihnen zur Seite stehen.
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