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ARBEITSRECHT
Inkasso / Forderungsmanagement / Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung
Bei den Bereichen Inkasso, Forderungsmanagement und gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid) handelt es sich nicht um eigentliche Rechtsgebiete, da oft nicht eine Auseinandersetzung mit einem bestimmten Rechtsgebiet im Vordergrund steht, zum Beispiel ob eine Leistung mangelfrei erbracht wurde, sondern man es häufig einfach mit säumigen Schuldnern zu tun hat.
Für Unternehmen ist im Nachgang zu einem konsequenten internen Mahnlauf die Durchsetzung und Beitreibung der Forderungen von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Zeiten, in denen sich Forderungsausfälle häufen.
Wenn Sie es wünschen, mache ich Ihre Forderung nebst Verzugszinsen und Kosten zunächst einmal außergerichtlich unter Fristsetzung geltend, bevor nach Ablauf der Frist in Ihrem Auftrag ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, begründe ich die Forderung gegenüber dem dann zuständigen Gericht. Legt der Schuldner kein Rechtsmittel ein, wird der Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt und nach dessen Vorliegen die Zwangsvollstreckung betrieben.
In Ihrem Interesse wird dabei besonderen Wert auf eine größtmögliche zeitliche Raffung des Verfahrens gelegt, das heißt, dass der jeweils nächste Schritt ohne Verzögerung sofort eingeleitet wird, wenn entsprechende Fristen abgelaufen sind.
Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle übernehme ich ebenfalls für Sie.
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